| Adressänderung Adressänderungen, Wegzüge oder Umzüge sind bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Änderungen von Telefonnummern und Mailadressen können direkt von der Lehrperson oder der Schulleitung erfasst werden. Die korrekte Erfassung der Mailadresse der Erziehungsberechtigten ist für eine reibungslose Kommunikation mit PUPIL Connect zwingend. Stichworte: Umzug, Wegzug, Telefonnummer, Mailadresse |
| Aufsicht Die rund 400 Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Hohfurri können auf der rund 30'000 m2 grossen Fläche der Schulanlage mit über 50 Unterrichtsräumen auch während der Schulzeit nicht permanent, jederzeit und in jeder Situation überwacht werden. Grundsätzlich stehen die Schülerinnen und Schüler in der Obhut unter der Aufsicht der Schule. Wir setzen dabei aber voraus, dass die Schülerinnen und Schüler die von der Schule kommunizierten Regeln und Bestimmungen einhalten und sich an Anweisungen halten. Die gesetzlichen Bestimmungen, Schulregeln etc. werden den Schülerinnen und Schülern vermittelt. |
| Benotung Die Beurteilung der Leistungen und des Arbeits- und Lernverhaltens der Schülerinnen und Schüler liegt ausschliesslich in der Verantwortung der jeweiligen Lehrperson. Weder die am jeweiligen Fach unbeteiligte Klassenlehrperson, noch die Schulleitung darf eine Note ändern oder anpassen. Die jeweilige Lehrperson gibt bekannt, wie die Zeugnisnote zusatnde kommt (Bsp. aus schriftlichen und/oder mündlichen Leistungstests, Vorträgen, Präsentationen, Heftgestaltung, Beteiligung am Unterricht etc.) Die Notengebung betreffende Anfragen sind daher an die betreffende Lehrperson zu wenden. |
| Diebstähle Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen, elektronische Geräte, Kleidungsstücke, Jacken, Schuhe, Fahrzeuge etc. Leider kommen immer häufiger solche Wertsachen abhanden. Die Nachforschungen der Schule bleiben in der Regel ergebnislos. Daher empfiehlt die Schule auf das Mitbringen teurer Gegenstände wo möglich zu verzichten. Bei einem Verlust kann bei der Polizei Anzeige erstattet werden. |
| Disziplinarmassnahmen Gemäss §52 des Volksschulgesetzes des Kantons Zürich (VSG) stehen den verschiedenen schulischen Instanzen folgende Disziplinarische Massnahmen zur Verfügung: Lehrperson: Schulleitung: Behörden |
| Elternpflichten Gemäss §66 der Volksschulverordnung des Kantons Zürich (VSV) haben die Eltern und Dritte, denen die Schülerinnen und Schüler anvertraut sind folgende Pflichten: Sie sorgen dafür dass diese (SuS): Auszug aus dem Handbuch der Zürcher Schulbehörden: |
| Erziehung Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch (Art. 302 ZGB) sowie dem Zürcher Volksschulgesetz (VSG) und der Volksschulverordnung tragen die Eltern die primäre Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Schule hat einen Bildungsauftrag und schult die Schülerinnen und Schüler Bezug auf das Lern- und Sozialverhalten. Es ist der Entwicklung der Schülerinnen und Schüler förderlich, wenn die Erziehungsberechtigten die Haltung der Schule bezüglich konsequentem Verhalten und der Einforderung von Aufgaben und Pflichten der Schülerinnen und Schüler unterstützen. |
| Fastenzeit Die Schulpflicht gilt auch während der Fastenzeit vollumfänglich. Eine Befreiung einzelner Schülerinnen und Schüler von bestimmten Fächern während der Fastenzeit ist nicht vorgesehen. Eine Beurlaubung oder eine Dispensation vom Unterricht in der Fastenzeit ist nicht möglich. Die Beurteilung der Leistungsbereitschaft und Einsatzfähigkeit der Schülerinnen und Schüler gehört zu den permanenten Aufgaben der Lehrpersonen. Somit wird auch auf allfällig geschwächte Kinder während deren Fasten Rücksicht genommen und die Unterrichtsinhalte und/oder Aufträge durch die Lehrpersonen angepasst. |
| Gymi-Vorbereitungskurs An der Sekundarschule Hohfurri wird für die Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarklassen ein kostenloser Vorbereitungskurs angeboten. Die Einheiten findet während 15 Wochen nach den Herbstferien statt und bereiten auf die Fächer Deutsch und Mathematik vor. Am Ende der Vorbereitungszeit wird eine Probeprüfung durchgeführt und besprochen. Voraussetzungen sind folgende: Schlusszeugnis 1. Sek A Durchschnittsnoten der Fächer D, M, E, F, N&T Ø 4.75 Nach erfolgter Anmeldung zum Kurs ist dessen Besuch verbindlich. |
| Impfen Gemäss §18 der Volksschulverordnung des Kantons Zürich (VSV) beraten die Schulärzte, die Schulärztinnen die Eltern bei Impffragen. Die Schülerinnen und Schüler können sich im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen impfen lassen. Die Impfung umfasst die vorgeschlagenen Impfungen des Bundesamtes für Gesundheit. Diese Impfungen sind für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. |
| Arbeitsgerät iPad Die Schülerinnen und Schüler sind mit einem persönlichen iPad ausgerüstet (inkl. Tastaturhülle, Ladegerät und Stift). Das Gerät und Zubehör sind den Schülerinnen und Schülern ausgeliehen und müssen nach Beendigung der Schulzeit zurückgegeben werden. Das Gerät ist ein unterstützendes Arbeitsgerät und muss stets ausreichend geladen in den Unterricht mitgebracht werden. Das Gerät kann zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr nicht auf das Internet zugreifen. Bei einem Verlust des Gerätes: 1. Sofort der Lehrperson oder der IT-Person melden (Es kann dann gesperrt und geortet werden) |
| Jokertage Jeder Schülerin, jedem Schüler stehen pro Schuljahr 2 Jokertage zur Verfügung. Diese können nur als ganze Tage bezogen werden und müssen per Elternportal der Kommunikations-App "PUPIL Connect" mindestens 3 Tage im Voraus angekündigt werden. Bei Schulischen Anlässen (Sporttag, Klassenlager, Exkursionen etc.) können keine Jokertage bezogen werden. In Speziellen Fällen muss hierfür ein Gesuch bei der Schulleitung gestellt werden. |
| Klassenlager / Exkursionen Schulreisen, Ausflüge, Exkursionen und Klassenlager - auch mit auswärtiger Übernachtung - sind Teil des obligatorischen Unterrichts. Alle Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet. Bei auswärtigen Übernachtungen wird ein vom Kanton festgelegter Verpflegungsbeitrag von den Erziehungsberechtigten erhoben. Bei Übernachtungen wird darauf geachtet, dass stets eine männliche und eine weibliche Aufsichtsperson dabei ist. Die Schlafräumlichkeiten sind nach Geschlechtern getrennt. |
| Nachteilsausgleich Nachteilsausgleiche aus der Primarschule werden nicht automatisch übernommen. Entsprechende Anträge müssen nach Studium der "Handreichung Nachteilsausgleich" erneut zu Händen der Schulleitung unter Beilage eines entsprechenden, aktuellen Attests gestellt werden. Diese werden im Einzelfall geprüft und nur Schülerinnen und Schülern gewährt, die das Leistungsvermögen haben die Lernziele zu erreichen, aber gewisse "technische" Barrieren beim Erbringen der Leistungen aufweisen. Grundsätzlich wird immer zuerst mit pädagogischen und/oder didaktischen Massnahmen gearbeitet. Mit diesen Massnahmen werden in den allermeisten Fällen gute Resultat erzielt. |
| PUPIL Connect Die gesamte Schule der Stadt Winterthur arbeitet sowohl in der Schulverwaltung, als auch im Schulalltag mit "PUPIL". Für die direkte Kommunikation mit den Eltern steht diesen die APP "PUPIL Connect" zur Verfügung. Darin dient das Elternportal zu fristgerechten Abmeldung des Kindes bei Krankheit oder bei anderen Abwesenheiten und für die Kommunikation mit der Schule. |
| Rauchen / Vapen / Snus Alkohol und andere Suchtmittel (wie Nikotin, Drogen) dürfen in der Schule und an schulischen Veranstaltungen weder mitgebracht noch konsumiert werden. Seit dem 1. Oktober 2024 ist in der Schweiz nicht nur der Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren solcher Produkte verboten, sondern auch deren Konsum. Hausordnung: Schulbetrieb Hohfurri |
| Schulweg Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Eltern. Ein Schulweg von bis zu 5.2 Km ist auf der Sekundarschule zumutbar. Die Nutzung eines Velos, eines Scooters oder eines anderen Gefährts ist freiwillig. |
| Transportmittel / Velos / Mofas / Scooter Die Schule übernimmt keine Schäden an abgestellten Fahrzeugen. Die Nutzung von Transportmitteln ist freiwillig. Auf dem Schulareal stehen für ein geordnetes Abstellen der Fahrzeuge festgelegte Abstellzonen zur Verfügung (Veloständer, gelb markierte Zone, Velokeller). |
| Unterschrift Im Schulalltag bezeugen Eltern mit Ihrer Unterschrift lediglich die Kenntnisnahme eines Dokumentes.(Bsp. Protokoll EG, Prüfung, Journalauszug, Absenzen, Zeugnis etc.) => Die Unterschrift bedeutet lediglich: "Ich habe es gesehen." In vielen schulischen Bereichen haben Eltern kein Mitspracherecht (Benotung, Beurteilung, Zeugnis etc.). |
| Verantwortung von Schüler:innen Kinder und Jugendliche sind in der Schweiz ab ihrem 10. Geburtstag strafmündig. Daher sind Schülerinnen und Schüler im Sekundarschulalter in der Lage, in gewissen Bereichen des Schulalltags Verantwortung zu übernehmen. (Klärung von Konflikten mit Mitschüler:innen, Lehrpersonen, Fragen betreffend Beurteilungen etc.) Die Schulsozialarbeit kann hier wertvolle Hilfestellungen bieten, um das konkrete Vorgehen zu besprechen. |
| Videoüberwachung Die Aussenanlage der Sekundarschule ist in gewissen Bereichen und zu bestimmten Zeiten videoüberwacht. Dies insbesondere in den Eingangsbereichen der Trakte und in den Velo-Einstellhallen. Die öffentlichen Räume (Weg über den Pausenplatz, Parkplätze etc.) sind nicht überwacht. Das Bildmaterial dient der Vermeidung von Vandalismus und anderen Beschädigungen und wird nur für die strafrechtliche Verfolgung von Delikten eingesehen. Das Bildmaterial wird für 72 Stunden gespeichert und kann nur von Berechtigten eingesehen werden. Die Aufnahmen werden im Nachgang gelöscht. |
| Zeugnisse Halbjährlich wird für Ihr Kind von der Klassenlehrperson ein Zeugnis erstellt. Dieses widerspiegelt einerseits die erbrachten Leistungen pro Schulfach, andererseits beurteilt es das Lern- und Sozialverhalten des Kindes. Die Noten des Zeugnisses sind voll und ganz in der Verantwortung der jeweiligen Lehrperson. Das Zeugnis gilt als Dokument und muss grundsätzlich von den Erziehungsberechtigten resp. von den Schülerinnen und Schülern aufbewahrt werden. Ein verlorenes Zeugnis kann beim Stadtarchiv beantragt werden. |
| Krankmeldung Jede Abwesenheit vom Unterricht muss der Schule gemeldet werden, nur so kann die Schule ihre Aufsichtspflicht erfüllen. Die Abmeldung muss über das Elternportal der Kommunikationsplattform "PUPIL Connect" und wenn möglich vor Unterrichtsbeginn erfolgen.
Stichworte: Krankheit, Abwesenheit, Absenz |