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Leitbild Leistung |
Hausordnung Verhaltensregeln
Betreten und Verlassen des Schulhauses
Pausen
Mobiltelefone und elektronische Geräte
Suchtmittel und gefährliche Gegenstände
Velos / Mofas / Boards und Ähnliches
Beim Nichteinhalten der Regeln erfolgen entsprechende Konsequenzen und Massnahmen. |
AbsenzenRegelung des AbsenzenwesensJede Abwesenheit vom Unterricht gilt als Absenz.
Untentschuldigte Absenzen
Dispensationen bei religiösen Feiertagen an der Sekundarschule HohfurriGrundlage Die Volksschulverordnung des Kantons Zürich §29 Abs. 2 lit. c legt fest, dass Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse aus religiösen Gründen auf Ersuchen der Erziehungsberechtigten an hohen Feiertagen oder für besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art dispensiert werden können. Ablauf
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UmteilungenGrundlagen
Umteilungskriterien für Wechsel der AbteilungGrundsätzliches Die Zahlen der praktizierten Form der „repetitiven“ Umteilung zeigen, dass sich die Chancen in der höheren Abteilung zu bestehen, massiv erhöhen. Durch die Repetition der Klasse in der höheren Abteilung ist ein schulisches Fundament gelegt. Dank einem Vorsprung in einzelnen stofflichen Bereichen kann sich das Kind besser auf neue Stoffinhalte und das erhöhte Lerntempo einstellen. Bedeutung der Gesamtbeurteilung Unter Gesamtbeurteilung versteht die Sekundarschule Hohfurri die Beurteilung von Schülerinnen und Schülern nach fachlicher Leistung (Noten) und den Kriterien Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten aus Sicht der Klassenlehrperson und aller betroffenen Fachlehrpersonen. Dies basiert einerseits auf der Volksschulverordnung (Teil C §33 Abs. 2 und 3) und dem Formular «Grundlage für die Gesamtbeurteilung bei Wechsel der Abteilung». Alle Bereiche von Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten entsprechen dem Zeugnis. Gewichtung der Punkte in der Gesamtbeurteilung Als Basis der Gesamtbeurteilung dient die fachliche Leistung, welche eine Schülerin oder ein Schüler über einen längeren Zeitraum (ca. ein Quartal) erbringen kann. Weitere Faktoren sind die schulische Beurteilung von Arbeits- und Lernverhalten in allen Fachbereichen. Damit erhält man wichtige Entscheidungsgrundlagen zu Schlüsselqualifikationen wie: Pflichtbewusstsein, Unterrichtsbeteiligung, Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. Diese Punkte werden an den ersten Elternveranstaltungen von Klassenlehrpersonen und Schulleitung eingehend behandelt. Bedingungen für Umteilung in höhere Abteilung Für Schülerinnen und Schüler mit Notendurchschnitt 5 und höher, berechnet aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Natur und Technik und Räume und Zeiten, erstellt die Klassenlehrperson unter Einbezug aller Fachlehrpersonen eine prognostische Gesamtbeurteilung (Formular «Grundlage für die Gesamtbeurteilung bei Wechsel der Abteilung» aus dem Handbuch: Kreuze alle tendenziell links). Die aufgeführten Fächer sind im Lehreroffice als Promotionsfächer geführt. Bedingungen für Umteilung in tiefere Abteilung Für Schülerinnen und Schüler mit Notendurchschnitt tiefer 4, berechnet aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Natur und Technik und Räume und Zeiten, erstellt die Klassenlehrperson eine prognostische Gesamtbeurteilung. (Gesamtbeurteilungsbogen: Kreuze alle tendenziell rechts). Zusätzliche Kriterien für den Parallel - Aufstieg Die Bereitschaft sämtlichen Stoff in allen Fächern nachzuarbeiten muss gewährleistet sein. Die dazu nötige Unterstützung liegt ganz bei den Erziehungsberechtigten. Für die Sicherstellung des stofflichen Anschlusses können von der Schulleitung zwischen 6 und total ca. 20 Lektionen Stützunterricht gewährt werden. Diese werden in der Regel von den entsprechenden LP der aufnehmenden Klasse erteilt. Diese Lehrpersonen (unabhängig vom Pensum) werden für diese Lektionen speziell besoldet. Grundlage Konferenzprotokoll 14 vom 4.04.2018. Art der summativen Beurteilungen als Bestandteil der Gesamtbeurteilung In der Regel beruht die Basis der Gesamtbeurteilung auf der Beurteilungspraxis gemäss geltendem Lehrplan. Uneinigkeit bei Umteilungsanträgen Uneinigkeit besteht, wenn einer der Entscheidungsträger (Eltern, Klassenlehrperson, Schulleitung) mit dem Umteilungsantrag nicht einverstanden ist. Umteilungskonferenzen Die Umteilungskonferenz schafft bei Uneinigkeit zu Händen der Schulpflege, Leitung Bildung Entscheidungsgrundlagen für deren Umteilungsentscheid. Alle Umteilungskonferenzen sind im Jahresprogramm der Sekundarschule Hohfurri ausgewiesen. Bei Betroffenheit im Jahrgang sind die Umteilungskonferenzen für alle Lehrpersonen obligatorisch.
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1. Termin Herbst | 2. Termin Frühling | 3. Termin Sommer | |
Elterngespräch über möglichen Wechsel | September/ Oktober | Februar | April/Mai |
Antrag Lehrperson oder Gesuch Eltern | Ende Oktober | März | Ende Mai |
Umteilungsentscheid Schulleitung / Schulpflege, Leitung Bildung | Ende November | Mitte April | Ende Juni |
Übertrittstermine 2. / 3. Klassen
1. Termin 1. Semester | 2. Termin 2. Semester | |
Elterngespräch über möglichen Wechsel | Dezember | April/ Mai |
Antrag Lehrperson oder Gesuch Eltern | Anfang Januar | Ende Mai |
Umteilungsentscheid Schulleitung / Schulpflege, Leitung Bildung | Ende Januar | Ende Juni |